Exemtion

im Völkerrecht: Exterritorialität. Im kath. Kirchenrecht die Herausnahme einer Person aus der Leitungsgewalt des unmittelbar für sie zuständigen Amtsträgers und Unterstellung unter den nächsthöheren (z. B. eines Ordensinstituts aus der Leitungsgewalt des zuständigen Bischofs).




Vorheriger Fachbegriff: exemt | Nächster Fachbegriff: exeptio doll


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen