FaktorverfahrenAb 1. 1. 2010 können Ehegatten, die beide als Arbeitnehmer tätig sind, anstelle der Steuerklassenkombination III/V die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen (§ 39 f EStG). Mit dem Faktorverfahren wird erreicht, dass beim jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden steuerentlastend wirkenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgabenabzug und Kinder. Dies hat zur Folge, dass der Ehegatte, der bislang in der Lohnsteuerklasse V eingestuft war, eine geringere steuerliche Belastung erfährt. Bei einem geringer verdienenden Ehepartner wäre dann bis zu einem Monatslohn von ca. 900 EUR keine Lohnsteuer einzubehalten. Damit soll erreicht werden, dass von mitverdienenden Ehegatten verstärkt eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. S. a. Steuerklassen (5).
Weitere Begriffe : Beurkundung, notarielle | Friedenspflicht | Investitionsabzugsbetrag |
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