Faustpfand
Pfandrecht an einer beweglichen Sache, bei dem der unmittelbare Besitz an den Pfandgläubiger übertragen wird; so beim vertraglich begründeten Pfandrecht des BGB.
Pfandrecht.
ist das Pfandrecht an beweglichen Sachen, bei dem der unmittelbare Besitz an den Pfandgläubiger übertragen wird. Das Pfandrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist als F. gestaltet (§ 1205 BGB). Seine rechtstatsächliche Bedeutung ist gering.
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