Feststellbremse

Bremse.

muss an Kraftfahrzeugen (ausser Krafträdern) u. Anhängern vorhanden sein, mechanisch wirken und das Fahrzeug auf der grössten von ihm befahrenen Steigung am Abrollen verhindern (§ 42 StVZO).Einachsige Anhänger brauchen i. d. R. keine F. zu besitzen; vgl. Bremse, Anhängerlast.




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