Fides(lat. [F.] Treue) ist im römischen Recht die anfangs moralische, dann auch rechtliche Verpflichtung, zu seinem Wort zu stehen. Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996 
  
   
 Weitere Begriffe : Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen | Mengenmäßige Beschränkungen | Nachbarklage  | 
					      
      			      				
 
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