die Beschaffung von Kapital für einen bestimmten Zweck (z.B. Geld zum Aufbau eines Unternehmens). Sie kann Eigen- oder Fremd-F. sein.
Vorheriger Fachbegriff: Finanzhoheit | Nächster Fachbegriff: Finanzierungswechsel
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : lesbische Liebe | Saison-Kurzarbeitergeld | Einheitsstaat
Startseite Rechtslexikon Themen Suche Das Projekt Rechtslexikon.net