Fischereischein Jeder, der als Fischereiberechtigter oder Fischereipächter dem Fischfang nachgeht, benötigt als Berechtigungsausweis den mit Lichtbild versehenen F. Er wird vom Landrat oder Bürgermeister als Fischereibehörde ausgestellt. Fischereirecht.
Weitere Begriffe : Ablaufhemmung der Verjährung | Ordnungsbehörden | UVollz0 |
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