Fischgesetz

Nach dem F., das zur Ordnung des Fischmarktes (Seefische und Fischwaren) erlassen ist, ist ein jährlicher Versorgungsplan aufzustellen. Diejenigen Betriebe der Seefischerei, deren Anlandung zum menschlichen Verzehr ungeeignet ist, erhalten zur Marktstützung Stützungsbeiträge, die von gut verkaufenden Betrieben gezahlt werden. Ferner sieht das F. den Erlass von Qualitätsvorschriften vor. Es enthält mehrere Strafvorschriften.




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