Forum rei sitae

(lat. "Gerichtsstand der belegenen Sache"). Ausschliesslicher Gerichtsstand u. a. für Klagen, mit denen das Eigentum, eine dingliche Belastung oder Freiheit von einer solchen (z. B. Löschung einer Auflassungsvormerkung) geltend gemacht wird, sofern es sich um eine unbewegliche Sache handelt. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Sache gelegen ist, § 24 ZPO.

(lat.) Gerichtsstand der belege- nen Sache bzw. des Grundstücks




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