Fracht

das aufgrund eines Frachtvertrages beförderte Gut; auch der für die Beförderung zu zahlende Lohn.

zweifache Bedeutung: 1) andere Bezeichnung für das aufgrund eines Frachtvertrages beförderte Gut; 2) Entgelt des Frachtführers aus einem Frachtvertrag.

Lohn für Beförderung, auch befördertes Gut

(Frachtgeld, Frachtlohn): Entgelt, das der Frachtführer für die Beförderung und Ablieferung des Frachtgutes nach dem Frachtvertrag erhält (§ 407 Abs. 2 HGB).

- auch Frachtgeld oder Frachtlohn genannt - ist das Entgelt, das der Frachtführer erhält; dagegen werden die vom Frachtführer beförderten beweglichen Sachen als Frachtgut bezeichnet (vgl. §§ 407 I, 420 I, 421 I, 441 I HGB).




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