Frankfurter Tabelle

Das Landgericht Frankfurt/Main hat eine Tabelle entwickelt, die als unverbindliche Orientierungshilfe
zur Berechnung von Preisminderungen bei schwer wiegenden Reisemängeln dienen kann. Hier Auszüge aus diesem Dokument:
Ursache der Beschwerde Preisminderung in % Bemerkungen
Mängel der Unterkunft
anderes Objekt 10-25 je nach Entfernung
andere Lage 5-15 z. B. Strandentfernung
andere Zimmerart 20-30 z. B. Drei- statt Zweibettzimmer
Ausstattungsmängel
fehlender Balkon/Meerblick 5-10
fehlendes Bad/WC 10-25 falls gebucht
fehlende Dusche 10-25 falls gebucht
fehlende Klimaanlage 10-20
fehlendes TV-Gerät 5
Schäden (z. B. Risse, Feuchtigkeit) 10-50
Schäden, Ungeziefer 10-50
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
Toilette/Bad 15
Wasser 10
Strom/Gas/Klimaanlage 10-20
Lift 5-10 je nach Stockwerk
Mängel beim Service
ungenügender Wäschewechsel 5-10
schlechte Reinigung 10-20
Beeinträchtigungen
Lärm am Tag 5-25
Lärm in der Nacht 10-40
Gerüche 5-15
Fehlen zugesagter Kureinrichtungen 10-40 je nach Zusageart
Beanstandungen bei der Verpflegung
vollkommener Ausfall 50
Mängel 5-10 z. B. Eintönigkeit
ungenießbare, verdorbene Speisen 20-30




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