Freizeichen

sind als Warenzeichen nicht eintragungsfähig. Ein F. liegt vor, wenn das Zeichen allgemeine Verkehrsgeltung erlangt hat (z.B. "Pils" als Bezeichnung für eine bestimmte Biersorte). Im Gegensatz dazu ist das Individualzeichen eintragungsfähig.

war die - heute überholte (Marken, 1) - Bezeichnung für Warenzeichen, die sich im freien Gebrauch mehrerer selbständiger Gewerbetreibender befanden (z. B. weißes Kreuz auf grünem Grund für Drogerien).




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