Funddiebstahl

richtiger Fundunterschlagung, ist die Unterschlagung einer Fundsache; Erlangung des Gewahrsams und Zueignung fallen hier zusammen.




Vorheriger Fachbegriff: Fundamentalprinzip | Nächster Fachbegriff: Fundstellennachweis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen