Geborene Orderpapiere

Orderpapiere.

Wertpapier, das ohne positive Orderklausel kraft Gesetzes Orderpapier ist. Bei ihm ist eine positive Orderklausel entbehrlich, aber auch unschädlich. Geborene Orderpapiere sind beispielsweise der Wechsel (Art.11 WG), der Scheck (Art. 14 SchG), der in der Praxis durch die Uberbringerklausel fast nur als Inhaberpapier vorkommt sowie die Namensaktie (§ 68 AktG).

Orderpapier.




Vorheriger Fachbegriff: Gebietsschutz | Nächster Fachbegriff: geborenes Orderpapier


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen