Geheimjustizwiderspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens. Hiervon gibt es nur eng begrenzte gesetzliche Ausnahmen, z.B. in Strafverfahren gegen Jugendliche oder zum Schutz der Intimsphäre von Prozessbeteiligten.
Weitere Begriffe : Begleitschein | Freiverkauf, freihändiger Verkauf | Vorwegnahme der Hauptsache |
|