Gehilfenvorsatz

(lat. animus socii), der Wille, eine fremde Tat zu unterstützen; Beihilfe.




Vorheriger Fachbegriff: Gehilfenverhältnis | Nächster Fachbegriff: gehobener Dienst


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen