Geldleistung

Im Sozialrecht :

Sozialleistung

, Sozialrecht: Neben der Sachleistung und der Dienstleistung in § 11 SGB I vorgesehene, zahlenmäßig wichtigste Leistungsart im Sozialrecht. Geldleistungen werden als Barleistungen oder im Wege der Geldüberweisung erbracht, in der gesetzlichen Rentenversicherung z. B. oder im Arbeitsforderungsrecht ausschließlich durch Banküberweisung. Allerdings fallen Erstattungs- und Ersatzansprüche nicht unter die Geldleistungen. Allein bei Geldleistungen ist im Übrigen ein Export bei Auslandsaufenthalt möglich, nicht jedoch bei Dienst- oder Sachleistungen.




Vorheriger Fachbegriff: Geldkarte | Nächster Fachbegriff: Geldleistungen für Kinder


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen