(Gemeindeangehöriger) ist, wer seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet hat. Gemeindebürger. Gemeinde (6).
Vorheriger Fachbegriff: Gemeindedirektor | Nächster Fachbegriff: Gemeindefinanzen
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Zug | Zusammenveranlagung | Sonderzuweisung
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net