Geräuschmessung

Auspuffanlage, Änderung.
Die von Kraftfahrzeugen ausgehenden Geräusche können nach bestimmten Richtlinien gemessen und beanstandet werden, wenn sie bestimmte Geräuschwerte (Phonzahl) überschreiten. Das gilt besonders für Wohngebiete und zur Nachtzeit. Die Kosten trägt der Halter, wenn eine zu beanstandende Überschreitung der Geräuschwerte festgestellt wurde (§ 49 StVZO). Der Regelhöchst wert beträgt 89 DIN-Phon in einer Entfernung von 7 m (jedoch mit Abweichungen, z. B. für Mopeds maximal 75 Phon).




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