Gerichtstag

ist der Tag, an dem ein Gericht regelmässig seine Verhandlungen durchführt (z.B. Dienstag jeder Woche). Im Zivilprozess können die Parteien an ordentlichen G.en des Amtsgerichts ohne Terminbestimmung zur Verhandlung ihres Rechtsstreits erscheinen. Die Klage kann in diesem Fall mündlich erhoben werden (§ 500 ZPO).

(§ 500 ZPO a.F.) ist der Tag, an dem Sitzungen des Gerichts stattfinden. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten konnten bis 1976 die Parteien beim Amtsgericht an einem G. auch ohne Einreichung einer Klage und ohne Ladung zur Verhandlung erscheinen.

ist der bei einem Gericht als Terminstag für die Verhandlung bestimmter Rechtsstreitigkeiten jeweils festgesetzte Tag. Die Abhaltung auswärtiger G.e außerhalb des Sitzes des Gerichts regelt die Gerichtsverwaltung.




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