Gesamthandsschuld Die Verbindlichkeit einer Gesamthandsgemeinschaft. Für sie haftet das Sondervermögen der Gemeinschaft, in bestimmten Fällen auch jedes Mitglied mit seinem eigenen Vermögen als Gesamtschuldner (Gesamtschuld).
Weitere Begriffe : Leistungsbestimmungsrecht, einseitiges | Absonderungsrecht | Versorgungskrankengeld |
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