Gewinngemeinschaftsvertrag

ist ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien verpflichtet, ihren Gewinn ganz oder teilweise mit dem Gewinn anderer Unternehmen zusammenzulegen, um dann den gemeinschaftlichen Gewinn aufzuteilen (§ 292 Nr. 1 AktG).




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