Grundmiete

war die an einem bestimmten Stichtag für preisgebundene Wohnräume preisrechtlich zulässige Miete abzüglich bestimmter Beträge (I. und II. Bundesmietengesetz, Altbaumietenverordnung). Heute nur noch in den Gebieten mit Mietpreisbindung von Bedeutung.




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