Hafenstaatkontrolle

stellt ein System dar, mit dem ein Staat auf der Grundlage einheitlicher internationaler Normen die diskriminierungsfreie Überprüfung ausländischer Handelsschiffe sicherstellt, die seine Häfen anlaufen. Die Schwerpunkte liegen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Verhütung von Meeresverschmutzung. Schiffe, deren Gesamtzustand unternormig ist, können festgehalten werden (VO v. 26. 2. 2004, BGBl. II 190 m. Änd.). S. a. Lotsen, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.




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