Heergewäte

oder Hergewäte (Heerbekleidung) ist im mittelalterlichen deutschen Recht die Ausrüstung als Krieger, die aus wirtschaftlichen Überlegungen in einer Sondererbfolge ungeteilt an den nächsten männlichen Verwandten vererbt wird. Lit.: Bungenstock, W., Heergewäte und Gerade, 1966 (Diss.)




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