| Hilfsstrafkammer eine vom Präsidium des Landgerichts auf Zeit gebildete zusätzliche -Strafkammer; wird z.B. bei Arbeitsüberlastung einer Strafkammer gebildet. Zuständigkeit der H. wird im Geschäftsverteilungsplan bestimmt. 
  
   
 Weitere Begriffe : Sachfirma | Kriminalstatistik, Polizeiliche | Übernahmerecht | 
 MMnews
 
 |