Hymne der Bundesrepublik

H. der BRep. ist das Deutschlandlied (Nationalhymne). Die H. gehört wie die Bundesflagge zu den Symbolen der BRep. Die öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften oder anderen Darstellungen begangene Verunglimpfung (Beschimpfung) der H. ist in § 90 a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei absichtlicher Unterstützung von Bestrebungen gegen den Bestand der BRep. oder gegen Verfassungsgrundsätze: bis zu 5 Jahren) oder Geldstrafe bedroht.




Vorheriger Fachbegriff: Hygiene | Nächster Fachbegriff: Hypnose


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen