Indiz
(lat.: indicium = Anzeige; Anzeichen; Beweis); Tatsache, deren Vorhandensein mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine andere Tatsache schließen läßt.
(lat. = Verdachtsanzeichen), Indizienbeweis.
([N.] Anzeichen) ist die Tatsache, aus deren Vorhandensein auf eine andere Tatsache geschlossen werden kann (z.B. Rauch Feuer, Lüge Unredlichkeit, Schmiere Betrug, schlechte Noten Mängel, Rechtsbruch Korruption).
Indizienbeweis.
Vorheriger Fachbegriff: Individuum | Nächster Fachbegriff: Indizien