Inhaltsfreiheit

ist die Freiheit, den Inhalt eines Rechtsgeschäfts festzulegen. Die I. ist durch Art. 2 I GG gewährleistet. Sie ist aber durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen wie durch allgemeine Geschäftsbedingungen u.a. in wichtigen Bereichen wesentlich eingeschränkt (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht).

Privatautonomie.




Vorheriger Fachbegriff: Inhaltsadressat | Nächster Fachbegriff: Inhaltsirrtum


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen