Internationale Arbeitsorganisation

Im Arbeitsrecht :

Die Ziele der IAO sind in der Präambel ihrer Verfassung (Bek. v. 21. 11. 1975 (BGBl. II 2206) enthalten. Sie will allgemeine, gerechte u. menschenwürdige Arbeitsbedingungen schaffen u. durch Ausgleich des sozialen Gefälles dem Weltfrieden dienen. Sie ist eine Sonderorganisation mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mitglieder der IAO sind die Staaten, die ihr bereits am 1. 11. 1945 angehörten, die Mitglieder der UNO und alle Staaten, die durch qualifizierte Mehrheit aufgenommen worden sind. Die Organe der IAO sind die allgemeine Konferenz der Mitglieder, der Verwaltungsrat u. das Internationale Arbeitsamt in Genf, das unter der Lenkung des Verwaltungsrats von einem Generaldirektor geleitet wird. Das IAA hat Mitteilungen über alle Fragen, die für die internationale Regelung der Arbeit u. Arbeitsverhältnisse der AN von Bedeutung sind, zu sammeln, weiterzuleiten u. insbesondere die Fragen zu bearbeiten, die der Konferenz zum Abschluss internationaler Übereinkommen unterbreitet werden sollen. Die IAO erfüllt ihre Aufgaben durch internationale Übereinkommen u. Empfehlungen. Die Übereinkommen sind Vorschläge, die in den Mitgliedstaaten erst nach ihrer Ratifizierung in Kraft treten. Eine Zusammenstellung der Übereinkommen u. Empfehlungen AR-Blattei, D, Internationales Arbeitsrecht II. Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der UNO vollzieht sich nach der Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen u. der IAO. Lit.: Lörcher ArbuR 91, 97.

(International Labour Organization, ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Sitz in Genf. Hierzu entsendet jeder Mitgliedstaat nicht nur zwei Regierungsvertreter, sondern zusätzlich je einen Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; die vier Vertreter müssen nicht einheitlich abstimmen.




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