Internationale Entwicklungsorganisation

Die I. E. (International Development Association, IDA) ist im Rahmen der Weltbankgruppe für die i. d. R. langfristige zinslose Gewährung von Krediten an die ärmsten Entwicklungsländer zuständig. Dem Abkommen v. 26. 1. 1960 (BGBl. II 2137) gehörten am 31. 12. 1998 125 Mitglieder einschließlich Deutschland an.




Vorheriger Fachbegriff: Internationale Atomenergie-Organisation | Nächster Fachbegriff: Internationale Finanz-Corporation (IFC)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen