Internationale Wirtschaftsorganisationen

als Form der Internationalen Organisationen haben für die internationale Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich seit dem 2. Weltkrieg zunehmende Bedeutung. Anders als multilaterale Konferenzen sind sie selbständige Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten (Völkerrechtssubjekte). Die Willensbildung von I. W. vollzieht sich auf der Ebene von Fachausschüssen, die in Zusammenarbeit mit einem ständigen Sekretariat Berichte und Lösungsvorschläge erarbeiten. Der Ausgleich von Kontroversen wird in Gremien auf der Ebene der Ministerialbürokratie versucht. Die für die Mitglieder verbindlichen Beschlüsse und Entscheidungen werden in Beschlussgremien auf Regierungsebene getroffen. Die wichtigsten I. W. sind der Internationale Währungsfonds, die Organisation der Weltbankgruppe, WTO, OECD und GATT, ferner die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).




Vorheriger Fachbegriff: Internationale Versicherungskarte | Nächster Fachbegriff: Internationale Zulassungsbescheinigung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen