Investitionsteuer

im Jahr 1973 erhobene Steuer auf betriebliche Investitionen. Die Abgabe war als stabilitätspolitische Maßnahme gedacht, um die Nachfrage nach Investitionsgütern und damit die Inflation zu dämpfen. Das Aufkommen wurde als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank deponiert und später freigegeben.




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