Iustum pretium

([lat.] gerechter Preis) ist der im spätantiken, spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht beim Kauf zu berücksichtigende (gerechte) Preis. Ist die Abweichung des wirklichen Preises vom gerechten Preis (Wert) zu groß ([lat.] laesio [F.] enormis), so kann seit Justinian der Verkäufer, wenn der Käufer den Unterschiedsbetrag nicht nachentrichtet, in verschiedenen Rechten (anders das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch) den Vertrag anfechten. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005




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