Jugendschöffengericht setzt sich aus Jugendrichter als Vorsitzenden u. 2 Jugendschöffen zusammen; ist zuständig für alle Verfehlungen, die nichtzur Zuständigkeit eines anderen Jugendgerichts (Jugendgericht als Einzelrichter Jugendkammer) gehören.
Weitere Begriffe : Staatsangehörigkeit | Rechtslage | Krida |
|