Junktim-KlauselBestimmung, wonach zwei Dinge nur gemeinsam geregelt werden dürfen; z. B. in Art. 14 Abs. 3 GG: EnteignungsG.e (Enteignung) sind nur gültig, wenn in ihnen zugleich Art und Höhe der Entschädigung geregelt werden.
Weitere Begriffe : Okkupation | Hofeigenschaft | Schlusstermin |
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