Kaiserliche Botschaft

ist die am 17. 11. 1881 von Kaiser Wilhelm I. abgegebene Ankündigung, welche die Grundlage der anschließenden Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherung wurde. Lit.: Ein Jahrhundert Sozialversicherung, hg.v. Köhler, P. u.a., 1981




Vorheriger Fachbegriff: Kaiser | Nächster Fachbegriff: Kaiserrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen