Kanal

Völkerrecht: Bei der Internationalisierung von meerverbindenden Kanälen (zu denen auch die Strasse von Konstantinopel gezählt wird) handelt es sich bei deren Unterstellung unter ein internationales
Regime nicht um den Ausschluss aus dem Staatsgebiet. Die Kanäle unterliegen vielmehr der Territorialhoheit der Uferstaaten.




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