Klimaschutzrecht

Derzeit wird unter dem noch jungen Begriff des K. der Regelungsbereich des globalen Immissionsschutzes (Immissionsschutzrecht) verstanden. K. hat die weltweit abgestimmte Bekämpfung des Ozonlochs (s. Ozon) und des Treibhauseffektes (s. Klima-Rahmenkonvention) zum Ziel und betrifft damit die vordringlichsten globalen Klimaschutzprobleme. S. a. Umweltschutz.




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