Kollisionsnorm, selbstständige

Norm, welche die auf einen Sachverhalt anwendbare Rechtsordnung bezeichnet. Ggf. sind zur Bestimmung des anzuwendenden Sachrechts weitere Hilfsnormen (Kollisionsnorm, unselbstständige) hinzuzuziehen, z.B. Art. 7 Abs. I , 25 Abs. 1 EGBGB.




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