Kollisionsnorm, unselbstständige

Norm, die lediglich eine Ergänzung (Hilfsnorm) darstellt, falls die maßgebliche Kollisionsnorm im Einzelfall nicht ausreicht, um das anwendbare Recht zu bestimmen, z. B. Art. 5 Abs. 1 S. 1, 5 Abs. 2, 6 EGBGB.




Vorheriger Fachbegriff: Kollisionsnorm, selbstständige | Nächster Fachbegriff: Kollisionsnorm, versteckte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen