Konklave

Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle zur Papstwahl; von lat. conclave Zimmer, da die Kardinäle in einem Trakt des Vatikans eingeschlossen werden, bis eine gültige Wahl zustande gekommen ist.

Papst (4).




Vorheriger Fachbegriff: Konjunkturrat | Nächster Fachbegriff: konkludent


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen