Kontenabrufverfahren, automatisiertes

Regelung zum Abruf von Konteninformationen. Der Abruf dieser Informationen darf zur Erfüllung aufsichtlicher Aufgaben nach dem KWG und zur Bekämpfung krimineller Zwecke, insbesondere zur Verhinderung unerlaubter Bankgeschäfte und der Geldwäsche, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAF) vorgenommen werden. Jedes Kreditinstitut hat eine Datei zu führen, in der es hinsichtlich jedes Kontos bestimmte Daten vorzuhalten hat, auf die die BAF jederzeit automatisiert zugreifen kann.




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