Kreditgeschäft

Hierunter versteht man in erster Linie die Gewährung von Darlehen durch Banken. Da diese ausreichend geschäftstüchtig sind und für ihren eigenen Schutz sorgen, stellt sich umgekehrt zwischendurch die Frage, inwieweit sie dem Kunden gegenüber aufklärungspflichtig sind.
Banken verlangen für die Gewährung ihrerDarlehen nicht nur oft beachtliche Zinsen, sie verlangen auch noch zusätzliche Kreditgebühren, die allerdings im Rechtssinne als Zinsen betrachtet werden. Zur Errechnung des effektiven Jahreszinses müssen diese Gebühren umgerechnet werden. Kommt es zu einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits, so müssen auch die Kreditgebühren rückgerechnet und erstattet werden.

ist ein Bankgeschäft i. S. v. § 1 I 2 Nr. 2 KWG und beinhaltet die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten; s. a. Bankakzept, Kreditvertrag.




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