Lösungssumme der in einem Arrestbefehl (Arrest) von Amts wegen bestimmte Geldbetrag, nach dessen Hinterlegung der Schuldner die Ausservollzugsetzung und auf Antrag die Aufhebung des Arrestes erreichen kann, § 923 ZPO.
Weitere Begriffe : Gemeindebetrieb | Verbindung von Staaten | Lehrbeanstandung |
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