Lösungssumme

der in einem Arrestbefehl (Arrest) von Amts wegen bestimmte Geldbetrag, nach dessen Hinterlegung der Schuldner die Ausservollzugsetzung und auf Antrag die Aufhebung des Arrestes erreichen kann, § 923 ZPO.

ist der in einem Arrestbefehl (Arrest) von Amts wegen festzustellende Geldbetrag, durch dessen Hinterlegung der Schuldner erwirken kann, dass der Arrest nicht weiter vollzogen wird und auf Antrag des Schuldners aufzuheben ist (§ 923 ZPO).




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