Landesangehörigkeit

Staatsangehörigkeit in den Bundesländern, praktische Bedeutung nur für das Wahlrecht zu den Landtagen.




Vorheriger Fachbegriff: Landesamt für Verfassungsschutz | Nächster Fachbegriff: Landesanwaltschaft


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen