Landwirtschaftliches Bodenrecht

entspricht dem allgemeinen Bodenrecht; Veräusserung von Grundstücken ab einer bestimmten Fläche (meist 0,5 Hektar) jedoch genehmigungspflichtig nach dem Bodenverkehrsgesetz. Bodenverkehrsgenehmigung.

Grundstücksverkehr, landwirtschaftlicher.




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