(lat.: legalis), gesetzlich, dem Gesetz entsprechend. Gegensatz: Illegalität. (Adj.) gesetzlich = gesetzlich (gesetzmäßig).
Vorheriger Fachbegriff: Leerverkauf | Nächster Fachbegriff: legal realism
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Treibhausgase | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Nachgelassenes Vorbringen
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net