(Lehmann, Lehmeier), ältere Formen für Lehnsmann, Pächter eines Lehngutes (Lehen).
Vorheriger Fachbegriff: Lehen Lehn | Nächster Fachbegriff: Lehnsrecht
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Checks and balances | Kappungsgrenze | wirtschaftliche Betrachtungsweise
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net