Lehnsrecht

ist im älteren deutschen Recht objektiv die Gesamtheit der das Lehen betreffenden Rechtssätze sowie subjektiv die Berechtigung zu einem Lehen. Lit.: Köbler, G., Lehnrechtsbücher, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 2 1978, 1690; Spieß, K., Lehnsrecht, Lehnspolitik und LehnsVerwaltung, 1978




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